Ratgeber
Wer zahlt, wenn beim Nachbarn etwas kaputtgeht, Wasser im Keller steht oder der Hund jemanden verletzt? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Wohnung, Haus und Familie.
Ja, sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür ohne Obergrenze, im schlimmsten Fall lebenslang. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Für Familien gibt es Tarife, die alle im Haushalt einschließen.
Kinder unter sieben Jahren haften in der Regel nicht selbst. Gute Tarife zahlen solche Schäden trotzdem, damit das Verhältnis zu Nachbarn und Freunden nicht leidet. Darauf achten wir bei der Auswahl.
Sie sollte dem Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Einfacher ist eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht: Dann wird bei einem Schaden nicht nachgerechnet, ob die Summe gereicht hätte.
Sie deckt Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Rückstau und weitere Naturgefahren. Ohne diesen Baustein sind solche Schäden weder in der Hausrat- noch in der Gebäudeversicherung versichert. Starkregen kann überall auftreten, nicht nur an Flüssen.
Ja. Schäden durch Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht; in einigen Bundesländern ist sie für Hunde Pflicht.
Schon ab Baubeginn: Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter, etwa wenn jemand auf der Baustelle verletzt wird. Viele Wohngebäudeversicherer bieten eine beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung, bis das Haus fertig ist.
Die Antworten sind allgemein gehalten. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
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