Für Planer

    Honorarmeldung in der Berufshaftpflicht

    Im Jahresvertrag richtet sich der Beitrag nach Ihrem Honorar. Einmal im Jahr fragt der Versicherer deshalb ab, welches Honorar Ihr Büro erzielt hat. Die Meldung wirkt in beide Richtungen: Mehr Honorar führt zu einer Nachzahlung, weniger zu einer Erstattung. Wir prüfen Ihre Meldung, bevor sie an den Versicherer geht, und reagieren, wenn sich Ihr Honorar deutlich verändert.

    Was gemeldet wird

    • Honorar des Geschäftsjahres: In der Regel netto und so, wie der Meldebogen Ihres Versicherers es abfragt.
    • Eigen- und Fremdhonorar getrennt: Honorare, die Sie an Subplaner weitergeben, werden gesondert ausgewiesen.
    • Objekte mit eigener Deckung: Honorare aus Projekten mit eigener Objektdeckung gehören meist nicht in die Meldung.

    Die Versicherer gehen unterschiedlich vor

    Manche Versicherer rechnen das abgelaufene Jahr ab, andere passen nur den Beitrag für das laufende Jahr an, manche tun beides. Auch die Folgen einer fehlenden Meldung unterscheiden sich: von Erinnerungen bis zu einem pauschalen Zuschlag auf das bisherige Honorar, der oft über der tatsächlichen Entwicklung liegt. Wir kennen das Vorgehen Ihres Versicherers und sagen Ihnen, worauf es bei Ihrer Meldung ankommt.

    Wenn sich das Honorar deutlich verändert

    • Ihr Büro wächst: Bleibt die Vorauszahlung über Jahre auf dem alten Stand, kann eine hohe Nachzahlung entstehen. Wir passen die Rechengröße rechtzeitig an und prüfen, ob die Deckungssummen noch zu Ihren Projekten passen.
    • Ihr Honorar sinkt: Wir sorgen dafür, dass die Erstattung ankommt, und prüfen, ob sich der Vertrag an die neue Lage anpassen lässt.
    • Ihre Tätigkeit ändert sich: Versichert ist die Tätigkeit, die im Vertrag beschrieben ist. Neue Leistungsbilder, Projekte im Ausland oder ein Wechsel bei Gesellschaftern oder Rechtsform melden Sie deshalb möglichst vorher.

    Häufige Fragen

    Wer gibt die Honorarmeldung ab?

    Die Meldung geben Sie als Versicherungsnehmer selbst beim Versicherer ab. Vorher können Sie uns die Zahlen über das Online-Formular schicken, wir prüfen sie und melden uns, wenn etwas auffällt.

    Welches Honorar muss ich melden?

    Das Honorar, das der Meldebogen Ihres Versicherers abfragt, in der Regel netto für das abgelaufene Geschäftsjahr, mit Eigen- und Fremdhonorar getrennt.

    Was passiert, wenn ich nicht melde?

    Das hängt vom Versicherer ab. Manche erinnern mehrfach und lassen das bisherige Honorar stehen, andere setzen einen pauschalen Zuschlag an. Eine Meldung ist für Sie meist die bessere Wahl.

    Muss ich eine neue Tätigkeit melden?

    Ja, möglichst bevor Sie die neue Leistung erbringen. Versichert ist nur, was im Vertrag als Tätigkeit beschrieben ist.

    Die Antworten sind allgemein gehalten. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.

    Sprechen wir über Ihr Anliegen

    Nutzen Sie das passende Online-Formular oder stellen Sie Ihre Frage direkt. Sie erhalten von uns in den meisten Fällen innerhalb eines Werktages eine Antwort.