Für Planer
Im Jahresvertrag richtet sich der Beitrag nach Ihrem Honorar. Einmal im Jahr fragt der Versicherer deshalb ab, welches Honorar Ihr Büro erzielt hat. Die Meldung wirkt in beide Richtungen: Mehr Honorar führt zu einer Nachzahlung, weniger zu einer Erstattung. Wir prüfen Ihre Meldung, bevor sie an den Versicherer geht, und reagieren, wenn sich Ihr Honorar deutlich verändert.
Manche Versicherer rechnen das abgelaufene Jahr ab, andere passen nur den Beitrag für das laufende Jahr an, manche tun beides. Auch die Folgen einer fehlenden Meldung unterscheiden sich: von Erinnerungen bis zu einem pauschalen Zuschlag auf das bisherige Honorar, der oft über der tatsächlichen Entwicklung liegt. Wir kennen das Vorgehen Ihres Versicherers und sagen Ihnen, worauf es bei Ihrer Meldung ankommt.
Die Meldung geben Sie als Versicherungsnehmer selbst beim Versicherer ab. Vorher können Sie uns die Zahlen über das Online-Formular schicken, wir prüfen sie und melden uns, wenn etwas auffällt.
Das Honorar, das der Meldebogen Ihres Versicherers abfragt, in der Regel netto für das abgelaufene Geschäftsjahr, mit Eigen- und Fremdhonorar getrennt.
Das hängt vom Versicherer ab. Manche erinnern mehrfach und lassen das bisherige Honorar stehen, andere setzen einen pauschalen Zuschlag an. Eine Meldung ist für Sie meist die bessere Wahl.
Ja, möglichst bevor Sie die neue Leistung erbringen. Versichert ist nur, was im Vertrag als Tätigkeit beschrieben ist.
Die Antworten sind allgemein gehalten. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
Nutzen Sie das passende Online-Formular oder stellen Sie Ihre Frage direkt. Sie erhalten von uns in den meisten Fällen innerhalb eines Werktages eine Antwort.