Projektdeckung und Objektdeckung für Architekten und Ingenieure
Verlangt ein Auftraggeber höhere Deckungssummen, als Ihr Jahresvertrag bietet, gibt es zwei Wege: die Deckungssummen für dieses eine Projekt erhöhen oder das Objekt über einen eigenen Vertrag versichern. Welcher Weg passt, hängt vom Projekt, den geforderten Summen und Ihrem Jahresvertrag ab. Wir rechnen beide Wege, wenn beide in Frage kommen.
Die beiden Wege
Projektdeckung: Ihr bestehender Jahresvertrag bleibt, für ein einzelnes Projekt werden die Deckungssummen erhöht. Das ist meist der schnellere Weg, wenn nur die Summen nicht reichen.
Objektdeckung: Ein eigener Vertrag nur für dieses Objekt, mit eigenen Deckungssummen. Im Jahresvertrag wird das Objekt dann auf null gestellt, sein Honorar fließt nicht in die Honorarmeldung ein. Typisch für große Vorhaben, für Arbeitsgemeinschaften und wenn der Auftraggeber ausdrücklich eine Versicherung nur für sein Projekt verlangt.
Worauf es ankommt
Deckungssummen und Maximierung: Wir übernehmen die Anforderungen so, wie sie in der Ausschreibung oder im Vertrag stehen: Personenschäden, sonstige Schäden und die Maximierung als Faktor.
Bemessung des Beitrags: Je nach Versicherer nach den Baukosten oder nach dem Honorar. Der genannte Beitrag beruht zunächst auf Ihren Angaben, nach Projektabschluss wird anhand der tatsächlichen Werte abgerechnet.
Stufenweise Beauftragung: Werden die Leistungsphasen in Stufen beauftragt, lassen wir stufenweise anbieten. Sie zahlen dann nur für die Stufe, die tatsächlich abgerufen ist.
Abgrenzung zum Jahresvertrag: Liegt die Objektdeckung bei einem anderen Versicherer als Ihr Jahresvertrag, klären wir vorher, wie beide Verträge zusammenspielen. Auf Wunsch bleibt der Jahresvertrag als Absicherung im Hintergrund bestehen, falls die Objektdeckung ausfällt.
Arbeitsgemeinschaften: Bei einer ARGE oder Bietergemeinschaft klären wir vor Angebotsabgabe, wie Ihr Anteil versichert ist.
Was wir von Ihnen brauchen
Projekt, Ort und Bauherr
beauftragte Leistungsphasen und Art der Leistung (Planung, Bauleitung oder beides)
anrechenbare Baukosten oder Gesamtbausumme und Ihr Honorar, jeweils netto
geforderte Deckungssummen und Maximierung, am besten mit der Ausschreibung oder dem Vertragsentwurf
geplante Bauzeit und Abgabefrist
Alles lässt sich über die Angebotsanfrage übermitteln, Unterlagen laden Sie direkt im Formular hoch.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Projektdeckung und Objektdeckung?
Die Projektdeckung erhöht für ein einzelnes Projekt die Deckungssummen Ihres bestehenden Vertrags. Die Objektdeckung ist ein eigener Vertrag nur für dieses Objekt, im Jahresvertrag wird es auf null gestellt.
Welcher Weg ist günstiger?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Größe und Art des Objekts, den geforderten Summen und den Bedingungen Ihres Jahresvertrags ab. Wir rechnen beide Wege und zeigen Ihnen den Unterschied.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Nennen Sie uns die Abgabefrist der Vergabestelle, wir richten uns danach. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller liegt das Angebot vor.
Muss ich das Honorar aus einer Objektdeckung im Jahresvertrag melden?
In der Regel nicht, weil das Objekt im Jahresvertrag auf null gestellt ist. Soll der Jahresvertrag als Absicherung im Hintergrund bleiben, wird das Honorar dieses Objekts gesondert angegeben. Das besprechen wir vorher mit Ihnen.
Die Antworten sind allgemein gehalten. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
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