Für Planer

    Nachhaftung und Verstoßprinzip in der Berufshaftpflicht

    Ein Planungsfehler zeigt sich oft erst Jahre später. Mängelansprüche aus Planungs- und Überwachungsleistungen für Bauwerke verjähren in der Regel erst fünf Jahre nach der Abnahme. Entscheidend ist deshalb, welcher Vertrag dann für den Fehler eintritt, auch wenn Sie inzwischen den Versicherer gewechselt, eine Pause eingelegt oder Ihr Büro übergeben haben.

    Das Verstoßprinzip

    In der Berufshaftpflicht für Planer gilt für Vermögensschäden meist das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Fehlers, nicht der Zeitpunkt, zu dem sich der Schaden zeigt oder der Anspruch erhoben wird. Für Personen- und Sachschäden knüpfen manche Bedingungswerke stattdessen an das Schadenereignis an. Welcher Vertrag im Einzelfall eintritt, ergibt sich aus der Definition des Versicherungsfalls in Ihrem Bedingungswerk.

    Nachhaftung

    Nachhaftung bedeutet, dass Ihr Vertrag auch nach seinem Ende für Fehler eintritt, die während der Laufzeit passiert sind. In den aktuellen Tarifen der Versicherer, mit denen wir in der Berufshaftpflicht überwiegend arbeiten, ist die Nachhaftung zeitlich unbegrenzt. Verlangt ein Planungsvertrag eine Nachhaftung, zum Beispiel über fünf Jahre, ist das damit in der Regel erfüllt. Bei älteren Verträgen prüfen wir die Bedingungsfassung, bevor wir eine Aussage treffen.

    Typische Situationen

    • Versichererwechsel: Der bisherige Vertrag bleibt für Fehler aus seiner Laufzeit zuständig, der neue für Fehler ab Beginn. Wir achten darauf, dass zwischen beiden keine Lücke entsteht und beide Bedingungswerke zusammenpassen.
    • Pause, etwa Elternzeit oder Auszeit: Manche Versicherer bieten eine günstige Ruheversicherung an. Sie hält den Vertrag bestehen, solange Sie nicht freiberuflich tätig sind, und bei Wiederaufnahme besteht der volle Schutz sofort wieder.
    • Ruhestand und Aufgabe des Büros: Für Fehler aus der aktiven Zeit greift die Nachhaftung. Wir klären mit Ihnen, ob sie in Ihrem Vertrag ausreicht.
    • Übergabe oder Nachfolge: Bei Übergabe an einen Nachfolger oder Eintritt in eine Gesellschaft muss klar sein, welcher Vertrag für alte und welcher für neue Leistungen eintritt.

    Häufige Fragen

    Wie lange haftet ein Architekt für Planungsfehler?

    Mängelansprüche aus Planungs- und Überwachungsleistungen für Bauwerke verjähren in der Regel fünf Jahre nach der Abnahme. Je nach Vertrag und Sachverhalt kann sich die Frist verschieben, zum Beispiel durch eine spätere Abnahme oder Hemmung.

    Brauche ich im Ruhestand noch eine Berufshaftpflicht?

    Für Fehler aus Ihrer aktiven Zeit greift die Nachhaftung Ihres Vertrags. Ein laufender Vertrag ist dafür in der Regel nicht nötig. Wir prüfen, ob die Nachhaftung in Ihrem Bedingungswerk ausreicht, bevor Sie kündigen.

    Was passiert mit alten Fehlern, wenn ich den Versicherer wechsle?

    Nach dem Verstoßprinzip bleibt der bisherige Vertrag für Fehler aus seiner Laufzeit zuständig. Ein Wechsel ist deshalb möglich, er muss aber ohne Lücke und mit zueinander passenden Bedingungen erfolgen.

    Was ist eine Ruheversicherung?

    Eine Option einiger Versicherer für Zeiten ohne freiberufliche Tätigkeit, zum Beispiel in der Elternzeit. Der Beitrag ist gering, und bei Wiederaufnahme der Tätigkeit besteht sofort wieder voller Versicherungsschutz.

    Die Antworten sind allgemein gehalten. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.

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