Schwerpunkt

    Berufshaftpflicht für Architekten, Ingenieure und Planungsbüros

    Ein Planungsfehler fällt oft erst Jahre später auf, und dann geht es schnell um hohe Summen. Für planende Berufe ist die Berufshaftpflicht deshalb die wichtigste Versicherung überhaupt. Wir betreuen Architekten, Ingenieure und Planungsbüros in ganz Deutschland, von unserem Büro in Lorch aus.

    Für wen

    Architektinnen und Architekten (Hochbau, Innen-, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung), Bauingenieure und Tragwerksplaner, Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung, Vermessungsingenieure, Brandschutzplaner, Energieberater, Generalplaner und Projektsteuerer. Existenzgründer ebenso wie Büros mit wachsendem Team.

    Was versichert ist

    Die Berufshaftpflicht ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Bauherren oder Dritten durch Fehler in Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung oder Beratung entstehen. Ebenso wichtig: Der Versicherer prüft die Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn nötig vor Gericht.

    Worauf es ankommt

    • Deckungssummen: Sie werden in dieser Reihenfolge angegeben: Personenschäden, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), dann die Maximierung als Faktor, zum Beispiel 2-fach maximiert. Mindestsummen von Kammer oder Auftraggeber sind nur die Untergrenze. Maßgeblich sind Ihre Projekte.
    • Verstoßprinzip und Nachhaftung: Für Vermögensschäden gilt in der Planerhaftpflicht meist das Verstoßprinzip. Maßgeblich ist dann der Zeitpunkt des Fehlers. Ansprüche aus Fehlern während der Vertragslaufzeit können deshalb auch nach Vertragsende noch gedeckt sein, etwa im Ruhestand. Dauer und Umfang regelt das jeweilige Bedingungswerk.
    • Projektdeckung: Verlangt ein Auftraggeber für ein einzelnes Projekt höhere Summen, lassen sich die Deckungssummen projektbezogen erhöhen, ohne den Hauptvertrag umzustellen.
    • Objektdeckung: Für große Vorhaben gibt es eine eigenständige Deckung nur für dieses Objekt. Im Hauptvertrag wird das Objekt dann auf null gestellt.
    • Arbeitsgemeinschaften: Für eine ARGE mit anderen Büros braucht es eine klare Regelung, wie Ihr Anteil versichert ist.

    So arbeiten wir

    1. Bestandsaufnahme: Tätigkeitsfelder, Honorare, typische Projekte, bisheriger Vertrag.
    2. Marktvergleich bei mehreren Versicherern, die sich auf planende Berufe spezialisiert haben.
    3. Empfehlung mit Begründung, einschließlich der Lücken im bisherigen Vertrag.
    4. Laufende Betreuung:
      • Vergabeverfahren: Wir begleiten Sie bei den Versicherungsanforderungen in VgV-Verfahren und anderen Ausschreibungen und stellen Versicherungsbestätigungen für Bewerbungen und Angebote kurzfristig bereit.
      • Honorarmeldung: Wir begleiten die jährliche Honorarmeldung und reagieren auf Schwankungen. Steigt oder sinkt Ihr Honorar deutlich, prüfen wir Beitrag und Deckungssummen.
      • Schadenfall: Meldung, Kontakt zum Versicherer, Begleitung bis zum Abschluss.
      • Schadenverlauf: Wir bewerten Schäden auch im Hinblick auf Reserven und Schadenquote, denn beides wirkt sich auf Beitrag und Vertragsfortführung aus.

    In der Region besuchen wir Sie gern in Ihrem Büro. Bundesweit sind wir regelmäßig bei Kunden vor Ort, eine persönliche Betreuung ist deshalb auch überregional möglich. Hinter Versicherungswerk steht Markus Schmaderer: seit 2007 in der Versicherungsbranche, seit 2010 selbstständiger Versicherungsmakler, an keinen Versicherer gebunden.

    Häufige Fragen

    Ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure Pflicht?

    Das hängt von Kammer und Rechtsform ab. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, etwa die PartG mbB, schreibt das Berufsrecht eine Berufshaftpflicht mit Mindestsummen vor. Auftraggeber verlangen den Nachweis ohnehin fast immer, öffentliche Auftraggeber regelmäßig mit festen Summen.

    Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?

    Das richtet sich nach Ihren Projekten: Bauvolumen, Art der Leistung, Anforderungen der Auftraggeber. Mindestsummen der Kammer sind nur die Untergrenze. Wir empfehlen Summen, die zu Ihrem Büro passen, und keine Standardstufe.

    Wovon hängt der Beitrag ab?

    Vom Honorarumsatz, von den Tätigkeitsfeldern, den Deckungssummen, der Selbstbeteiligung und dem bisherigen Schadenverlauf. Für Existenzgründer gibt es bei mehreren Versicherern eigene Einstiegstarife.

    Wie schnell bekomme ich eine Versicherungsbestätigung für eine Ausschreibung?

    Bestätigungen zu Ihrem laufenden Vertrag fordern wir umgehend beim Versicherer an. Verlangt die Ausschreibung höhere Summen, klären wir parallel die projektbezogene Erhöhung.

    Was ist der Unterschied zwischen Projektdeckung und Objektdeckung?

    Die Projektdeckung erhöht für ein einzelnes Projekt die Deckungssummen Ihres bestehenden Vertrags. Die Objektdeckung ist ein eigener Vertrag nur für dieses Objekt, im Hauptvertrag wird es auf null gestellt.

    Bin ich nach Aufgabe des Büros noch versichert?

    Für Fehler aus der Vertragslaufzeit besteht in der Regel Nachhaftung, wie lange regelt das Bedingungswerk. Für Pausen, etwa eine Elternzeit, bieten manche Versicherer eine günstige Ruheversicherung an.

    Können Sie meinen bestehenden Vertrag prüfen?

    Ja. Wir prüfen Tätigkeitsbeschreibung, Deckungssummen, Ausschlüsse und Nachhaftung. Ein Wechsel kommt nur in Frage, wenn er Ihnen etwas bringt, und dann ohne Lücke zwischen altem und neuem Vertrag.

    Betreuen Sie auch Büros außerhalb Baden-Württembergs?

    Ja, in ganz Deutschland. Wir besuchen regelmäßig Kunden bundesweit, dazwischen per Telefon und Video.

    Die Antworten sind allgemein gehalten. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.

    Sprechen wir über Ihr Anliegen

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